10.10.2016 | Pflegestärkungsgesetz II

Änderung der Pflegeversicherung zum 01.01.2017

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird zum 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die Schwere der Pflegebedürftigkeit nach 5 Pflegegraden bestimmt statt der bisherigen 3 Pflegestufen.

zum 01.01.2017 treten im Bereich der sozialen und privaten Pflegeversicherung gravierende Änderungen in Kraft, die sowohl Auswirkungen auf Leistungszusagen, Beiträge und Versicherungsbedingungen der Gesellschaften als auch auf Einstufungen der Pflegebedürftigkeit, Leistungsbeiträge und Begutachtungsverfahren der sozialen Pflegeversicherung haben.

Eine Übersicht der Änderungen zum 01.01.2017 haben wir für Sie zum Download bereit gestellt.

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Bereich: Gesundheit

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