Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird zum 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die Schwere der Pflegebedürftigkeit nach 5 Pflegegraden bestimmt statt der bisherigen 3 Pflegestufen.
zum 01.01.2017
treten im Bereich der sozialen und privaten Pflegeversicherung
gravierende Änderungen in Kraft, die sowohl Auswirkungen auf
Leistungszusagen, Beiträge und Versicherungsbedingungen der
Gesellschaften als auch auf Einstufungen der Pflegebedürftigkeit,
Leistungsbeiträge und Begutachtungsverfahren der sozialen
Pflegeversicherung haben.
Eine Übersicht der Änderungen zum 01.01.2017 haben wir für Sie zum Download bereit gestellt.