Unternehmen
KAB Maklerservice GmbH
Kolumbusstr. 31
53881 Euskirchen
Vertreten durch:
Volker Kropp, Klaus Bosle
Kontakt:
Telefon: 0 22 51 / 773 91-0
Telefax: 0 22 51 / 773 91 99
info@kabv.de
Eintragung im Handelsregister
Registergericht:
Amtsgericht Bonn
Registernummer:
HRB 19503 B
Inhaltliche Verantwortung
Inhaltlich Verantwortlicher Dienstanbieter nach § 5 TMG / § 55 Abs 2 RStV:
KAB Maklerservice GmbH vertreten durch Klaus Bosle und Volker Kropp (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach Gewerbeordnung
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung
Aufsichtsbehörde: Landrat des Kreises Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen, www.aachen.ihk.de
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen, www.aachen.ihk.de
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliendarlehensvermittler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen, www.aachen.ihk.de
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der GewO der Bundesrepublik Deutschland
Registernummer: D-AR7W-RWU01-87
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34f GewO der Bundesrepublik Deutschland
Registernummer: D-F-101-NCUP-79
Immobilienkreditvermittler mit Erlaubnis nach §34i der GewO der Bundesrepublik Deutschland
Registernummer: D-W-101-8L3V-86
Einzusehen unter Zentralregister:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel. 0180 / 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen, www.aachen.ihk.de
Vermittlerregister
www.vermittlerregister.info
Registrierungs-Nr. D-AR7W-RWU01-87 (für §34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-101-NCUP-79 (für §34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-101-8L3V-86 (für §34i GewO)
Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer zu Aachen
Theaterstr. 6-10
52062 Aachen
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59-68Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliendarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen mit Deckung i.H.v. 1,5 Mio Euro sind vorhanden bei der ERGO Versicherung AG - VSNR: HV-SV 72040084.7-00777-4806
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Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
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